Pflegegrad 4 – Leistungen und Voraussetzungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 müssen einen Alltag mit schwersten Beeinträchtigungen meistern. In Deutschland sind das mehr als eine halbe Million Menschen. Welche Unterstützung Betroffene wann erhalten, lesen Sie hier.

Pflegegrad 4 – kurz erklärt

  • Pflegegrad 4 ist einer von fünf offiziellen Pflegegraden, die als Grundlage für die Berechnung von Pflegeleistungen dienen. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu.
  • Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft trat, wurden Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst. Seitdem gilt auch ein neues Begutachtungsverfahren, das Neue Begutachtungsassessment (NBA).
  • Ein Gutachter ermittelt zusammen mit dem Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen wesentliche Lebensbereiche und bewertet die vorhandene Alltagskompetenz und den individuellen Unterstützungsbedarf.
  • Es gibt sechs wesentliche Bereiche der Selbstständigkeit, die bewertet werden und in das Gutachten einfließen. Dabei können die Einschränkungen sowohl körperlicher, psychischer als auch kognitiver Art sein.
  • Liegt das vom Gutachter ermittelte Ergebnis zwischen 70 und 89,9 Punkten, führt dies zu Pflegegrad 4.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 4

  • Für die Anerkennung eines Pflegegrads 4 muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft vorliegen.
  • Hat ein Betroffener aufgrund einer Erkrankung einen pflegerischen Hilfebedarf von voraussichtlich sechs Monaten, dann gilt der Betroffene als pflegebedürftig.
  • Ob oder in welcher Höhe eine Person pflegebedürftig ist, stellt ein Gutachter oder eine Gutachterin fest. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Begutachtung der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ist der medizinische Dienst der Privaten, MEDICPROOF, zuständig.
  • Gutachter kommen auf Antrag ins Haus des Pflegebedürftigen oder ins Pflegeheim und bewerten direkt wahrnehmbare Einschränkungen und vorliegende medizinische und pflegerische Unterlagen. Zu den pflegerischen Unterlagen gehören zum Beispiel die Pflegedokumentation eines Pflegedienstes, aber auch ein häusliches Pflegetagebuch.
  • Ein Experte bestätigt schwerste Einschränkungen in der Selbstständigkeit und vergibt den Pflegegrad 4.

Leben Sie so, wie Sie wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit.

Die Neuorganisation des Alltags stellt eine große Herausforderung dar. Zudem reicht die Pflegepflichtversicherung alleine häufig nicht aus, denn diese deckt nur einen Teil der Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie mit informativer Beratung und starken Hilfestellungen. Und kann zugleich die Finanzierungslücke schließen. Damit Sie selbst entscheiden können, wie und wo Sie gepflegt werden.

Geldleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen. Eine zu Hause wohnende pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728 Euro.

Pflegesachleistungen

Nicht immer können Angehörige oder vertraute Personen die häusliche Pflege durchführen. In solchen Fällen kann ein ambulanter Dienst die Pflege übernehmen und die häusliche Pflegehilfe direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Dann heißen die Geldleistungen Pflegesachleistungen. Bei anerkanntem Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf monatlich 1.612 Euro. Übersteigt die in Anspruch genommene Unterstützung diesen Betrag, müssen Pflegebedürftige die Differenz privat finanzieren.

Hinweis: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich auch kombinieren. Beratung erhalten Betroffene und Angehörige telefonisch oder vor Ort im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim durch „compass Private Pflegeberatung“. Selbstverständlich stehen ebenfalls ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte, private Beratungsstellen oder Ihre Krankenversicherung für Fragen rund um die Pflege zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Mithilfe der Kurzzeitpflege können Betroffene schwierige Übergangssituationen überbrücken und vorübergehend stationär in einem Pflegeheim versorgt werden. Typische Situationen sind Schwächephasen nach einem Krankenhausaufenthalt.

Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 steht eine Summe von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege zu, für maximal acht Wochen.

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen für die Kurzzeitpflege ausgeweitet werden. Das ist möglich, wenn für das laufende Kalenderjahr noch keine oder nur teilweise Leistungen für die Verhinderungspflege beansprucht wurden. Der maximale Anspruch liegt in diesem Fall bei 3.224 Euro. Auch sind compass oder andere Beratungsstellen die richtigen Ansprechpartner.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige brauchen keine Sorgen haben, wenn private Pflegepersonen einmal ausfallen und für eine bestimmte Zeit ersetzt werden müssen. Wird die private Pflegeperson krank oder möchte einmal Urlaub machen, können Betroffene auf die Verhinderungspflege zählen. Dies ist eine Geldleistung in Höhe von 1.612 Euro pro Kalenderjahr, für bis zu sechs Wochen.

Wenn Versicherte im laufenden Jahr noch keine oder nur teilweise Leistungen für die Kurzzeitpflege beansprucht haben, ist es möglich, Leistungen aus der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege zu nutzen. Dann stehen insgesamt maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Hinweis: Nimmt eine pflegebedürftige Person Verhinderungspflege in Anspruch, erhält sie für die Tage der Verhinderungspflege zusätzlich die Hälfte ihres Pflegegelds. Bei Pflegegrad 4 sind das pro Tag 12,13 Euro.

Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Versorgung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 können hierauf zurückgreifen, wenn in der häuslichen Pflege Lücken entstehen, beispielsweise, weil pflegende Angehörige zu bestimmten Zeiten arbeiten müssen oder eigene Termine wahrnehmen.

Die zusätzlichen Leistungen – neben den Sachleistungen bzw. Pflegegeld – für die teilstationäre Pflege betragen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro pro Monat.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Pflegeversicherung gewährt nicht nur pflegerische Leistungen, sondern auch Hilfen, die den Alltag erleichtern. Jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf sogenannte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Viele Betroffene nutzen dieses Geld, um eine Putz- oder Einkaufshilfe zu bezahlen. Aber auch die Begleitung zu einem Konzert, zum Friseur oder zum Arzt kann beispielsweise damit finanziert werden.

Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim

Wenn der Gesundheitszustand sich stark verschlechtert oder Angehörige die Pflege zu Hause nicht übernehmen können, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Für diesen Fall haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch auf 1.775 Euro pro Monat. Übersteigen die Versorgungskosten diesen Betrag, müssen Betroffene den zusätzlichen Anteil privat tragen.

Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 4

Kostenlose Beratung

Im Falle der Pflegebedürftigkeit entstehen beim Pflegebedürftigen und/oder den Angehörigen viele Fragen rund um die Pflege. Das können vielfältige Sachverhalte sein – zum Beispiel, wenn es um die Organisation der Pflege entweder zu Hause oder in einem Pflegeheim geht.

Auch die Kosten sollte geklärt werden: Welche Kosten auf einen zukommen und was die Pflegeversicherung zahlt, kann im Rahmen einer Pflegeberatung in Erfahrung gebracht werden. Ferner erfolgt eine Unterstützung bei Leistungsanträgen, beim Termin mit dem Pflegegutachter oder auch bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst oder Pflegeheim.

Viele Fragen sind meist schnell geklärt, andere bedürfen einer intensiveren Beratung. All diese Frage beantworten compass private Pflegeberatung, Pflegestützpunkte oder private Beratungsstellen.

Pflegekurse

Pflegebedürftige und private Pflegepersonen mit Pflegegrad 4 haben oft schon Erfahrungen oder Strategien, mit ihren Beeinträchtigungen umzugehen. Dennoch lohnt es sich, fachliche Beratung zu nutzen. Experten können Schwachstellen oder unnötige Belastungen im Pflegealltag schnell erkennen und Lösungen aufzeigen, die zu mehr Lebensqualität und Erleichterungen in der Pflege führen.

Auch Pflegefehler und gesundheitliche Belastungen, wie sie leicht bei ungeübten pflegenden Angehörigen entstehen, können durch Expertenwissen vermieden werden.

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Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftigkeit schränkt meist die persönliche Freiheit ein, Pflegetätigkeiten sind häufig auch körperlich schwere Arbeit. Doch sowohl für Betroffene als auch ihre Angehörigen steht eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zur Auswahl, die den Pflegealltag erleichtern und wieder zu mehr Eigenständigkeit und Lebensqualität verhelfen. Auch hier lohnt sich eine Beratung, denn die Wirkung etwa eines Rollators, einer Dusch- oder Greifhilfe wird oft unterschätzt.

Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Viele Pflegebedürftige schrecken lange vor nötigen Umbaumaßnahmen zurück. Vor allem ein Wohnungszugang oder die Badezimmersituation werden häufig zu Hindernissen und bedeuten zusätzliche Sturzgefahr, wenn eine Pflegebedürftigkeit voranschreitet. Doch der Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien, ebenerdigen Dusche wird bezuschusst. Betroffene dürfen mit bis zu 4.000 Euro pro Umbaumaßnahme rechnen.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einer Wohnung - z. B. Ehepartner oder Wohngemeinschaften – und ist die Umbaumaßnahmen für mehrere Personen erforderlich, kann eine solche Maßnahme mit bis zu 16.000 Euro gefördert werden.

Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen

Für die Neugründung einer Wohngemeinschaft beträgt die maximale Förderhöhe 10.000 Euro, also 2.500 Euro pro pflegebedürftige Person. Weitere 214 Euro pro Monat und Person können gewährt werden, wenn die Wohngruppe eine Person beschäftigt, die Koordinationsaufgaben übernimmt.

Pflegegrad 4 – Leistungen für Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten grundsätzlich keine Geldleistungen von der Pflegeversicherung. Pflegegeld wird immer an die versicherte Person selbst ausgezahlt.

Die Pflegepflichtversicherung sieht für private Pflegepersonen die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung vor. Während der Zeit der pflegerischen Versorgung ist die private Pflegeperson bei der örtlichen Unfallversicherung kostenlos versichert.

Ferner besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bzw. Pflegezeiten, sofern sich ein Angehöriger für die Organisation der pflegerischen Versorgung bis zu 10 Tage freinimmt oder für pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen bis zu 6 Monate von seinem Arbeitgeber freistellen lässt. In einem solchen Fall werden neben der Beitragszahlung zur Rentenversicherung ebenfalls die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung erstattet und unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls der Lohnentfall vergütet.

Tipp: Häusliche Pflege kann die soziale Absicherung einer pflegenden Person verbessern, indem sich pflegende Angehörige ihr Engagement anrechnen lassen. Dies hat Auswirkungen auf die Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Details können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit nachlesen.

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