Was ist Krankentagegeld?

Wer länger krank und damit arbeitsunfähig ist, dem drohen als Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung und als Selbstständigem bereits ab dem ersten Krankheitstag Einkommenseinbußen. Eine Krankentagegeldversicherung schließt die finanzielle Lücke.

Sachbearbeiter Michael Schulze hat es erwischt: Bandscheibenvorfall. Drei Monate wird er mindestens nicht arbeiten können, sagt der Arzt – die Therapie bei solch gravierenden Rückenbeschwerden dauert lange. Die ersten sechs Wochen erhält Michael Schulze sein Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber. Doch was passiert danach?

Welche Einkommenslücke besteht für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber zahlt nach Ende der Lohnfortzahlung kein Gehalt mehr. Daher springt danach für den Verdienstausfall die Krankenkasse ein. Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenkasse zahlt, fällt allerdings geringer aus als das sonst übliche Gehalt. Teilweise muss mit finanziellen Einbußen von mehr als 20 Prozent gerechnet werden.

Krankentagegeldversicherung

Damit es nicht zu einer finanziellen Belastung kommt, bieten Ihnen die Krankentagegeld-Tarife der DKV eine individuelle Einkommensabsicherung. Damit müssen Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit nicht auf Einkommen verzichten.

Wie berechnet sich das Krankengeld der GKV?

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich aus dem Einkommen: Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens (2023 begrenzt auf 116,88 Euro pro Tag). Davon werden dann noch die Arbeitnehmeranteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Krankengeld von der Krankenkasse bekommen, übernimmt diese den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung und die hälftigen Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die sonst der Arbeitgeber zahlt. Der nach diesen Abzügen verbleibende Betrag bildet das Netto-Krankengeld.

Was ist eine private Krankentagegeldversicherung?

Wie können Sie sich gegen diese Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung schützen? Eine private Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Bei der DKV erhalten Sie Krankentagegeld je nach Tarif während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann beispielsweise durch Long Covid, durch eine orthopädische Erkrankung (zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall) oder durch Burn out (Erschöpfungsdepression) verursacht werden. Auch wenn Sie als Arbeitnehmer nur noch teilweise arbeitsunfähig sind, Sie also zum Beispiel nach einer längeren Krankheit erst einmal stundenweise arbeiten, hilft die Krankentagegeldversicherung: Sie erhalten während der teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein anteiliges Krankentagegeld – bei der DKV bis zu 182 Tage lang.

Weshalb benötigen Selbstständige und Freiberufler eine Krankentagegeldversicherung?

Noch härter trifft eine Arbeitsunfähigkeit Selbstständige und Freiberufler, denn bei ihnen fällt oft bereits am ersten Krankheitstag das Einkommen weg. Ihre monatlichen Kosten laufen in der Regel aber weiter. Das private Krankentagegeld schließt die Einkommenslücke. So können Selbstständige und Freiberufler sich darauf verlassen, dass ihre Existenz gesichert ist und sie nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten müssen.

Wann bekommen Sie Krankentagegeld und wie hoch ist es?

Der Auszahlungsbeginn einer Krankentagegeldversicherung kann je nach Tarif unterschiedlich gewählt werden. Arbeitnehmer wählen oft den 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit als ersten Auszahlungstag, weil sie in den ersten sechs Wochen der Krankheit eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann das Krankentagegeld auch schon wenige Tage nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt werden. Dies ist besonders interessant, da sie vom ersten Tag an einen Einkommensausfall haben. Zu beachten ist jedoch: Der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung wird günstiger, je länger die Karenzzeit ist. Dies ist die Zeit zwischen der Krankschreibung und dem Auszahlungsbeginn des Krankentagegeldes. Daher sollten Sie bei Abschluss der Versicherung überlegen, wie lange Sie mit weniger Einkommen als üblich auskommen und wie Sie diese Zeit der Versorgungslücke finanziell überbrücken können.

Für Angestellte und Selbstständige gilt: Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Voraussetzung für die Zahlung des Krankentagegelds ist, dass ein Arzt die Dauer und den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, bis Sie wieder arbeiten können – oder bis beispielsweise eine Berufsunfähigkeit eintritt.
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sind Sie dann künftig über diese finanziell abgesichert.

Tipp: Zudem können Sie für den Fall eines Krankenhausaufenthalts mit einer Zuzahlung in eine Krankenhauszusatzversicherung mit verschiedenen Wahltarifen oder einer Krankenhaustagegeldversicherung die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, etwa durch eine Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder ein zusätzliches Krankenhaustagegeld, aufstocken.

Wollen Sie Ihr Einkommen absichern?

Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei längerem Verdienstausfall. Ob Sie angestellt oder selbstständig sind – sie passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen an. So verzichten Sie auch im Krankheitsfall nicht auf Ihr Einkommen.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:
Mit dem Krankentagegeld kann die Lücke ausgeglichen werden, die nach Ende der Lohnfortzahlung durch ein geringeres Krankengeld entsteht.

Für privat versicherte Arbeitnehmer:
Als privat Versicherter erhalten Sie kein gesetzliches Krankengeld. Daher ist ein privates Krankentagegeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung unverzichtbar.

Für Selbstständige und Freiberufler:
Selbstständige oder Freiberufler, die länger krank sind, stehen unter Umständen noch schneller vor großen Problemen: Sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen zunächst das Gehalt weiterbezahlt. Anspruch auf Krankengeld müssen Selbstständige und Freiberufler bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse extra bezahlen – wie bei einem Arbeitnehmer wird das Krankengeld aber erst nach Ablauf von sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Alternativ können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die Ihnen z. B. schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit den vertraglich vereinbarten Tagessatz zahlt. Dabei bietet das Krankentagegeld eine Besonderheit: Denn anders als das reguläre Einkommen erhalten Sie es steuerfrei – selbst für Sonn- und Feiertage.

Für Beamte:
Beamte benötigen kein Krankentagegeld, weil sie im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn die gewohnten Bezüge in vollem Umfang erhalten. Anders sieht es jedoch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes aus. Für sie gilt das Gleiche wie bei herkömmlichen gesetzlich Krankenversicherten: Sie haben erst ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes ist eine Krankentagegeldversicherung also auf jeden Fall sinnvoll.

Was müssen Sie bei Jobwechsel und Arbeitslosigkeit beachten?

Wenn das Nettogehalt dauerhaft geringer ausfällt, sollten Sie dies Ihrer Versicherung melden, um das versicherte Tagesgeld und damit den Beitrag entsprechend zu senken. Denn das Krankentagegeld wird höchstens in Höhe des Nettogehaltes ausbezahlt. Auch sollten Sie Ihrer Versicherung einen Wechsel des Arbeitgebers oder in die Selbstständigkeit melden, da sich dies auf Ihren Versicherungsschutz auswirken kann. Auch wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.

Muss Krankentagegeld versteuert werden?

Das Krankentagegeld ist steuerfrei. Es muss nicht einmal in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es für GmbH-Geschäftsführer: Wenn diese ihre Beiträge für die Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, sind die Leistungen aus der Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH. In diesem Fall hat das Krankentagegeld Einfluss auf die Steuerlast der GmbH. Abgesehen davon gilt für alle Versicherten: Sie können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung absetzen.

Gut abgesichert gesund werden

Michael Schulze hat Glück im Unglück: Er hat sich rechtzeitig vor seinem Bandscheibenvorfall um eine Krankentagegeldversicherung bei der DKV gekümmert. Daher kann er sich nun ganz aufs Gesundwerden konzentrieren, während seine Einkommenslücke durch das Krankentagegeld geschlossen wird.

Beratung in Ihrer Nähe
Vermittlersuche VERMITTLERSUCHE