Pflegereform 2022 – was sich für Pflegebedürftige ändert

Pflege ist teuer! Für einen Heimplatz oder die häusliche Pflege müssen die über vier Millionen Pflegebedürftigen tief in die eigene Tasche greifen. Die Pflegereform 2022 soll Entlastung schaffen. Warum sie nicht ausreicht, lesen Sie hier.

Pflegekosten steigen – trotz Reform

Wir werden immer älter und leben länger. Das bringt die Pflegepflichtversicherung, in die alle gesetzlich und privat Versicherten einzahlen, zunehmend an ihre Grenzen. Immer weniger junge, arbeitende Versicherte zahlen in die Pflegekasse ein, während die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen steigt. Private Pflegevorsorge ist daher wichtiger denn je.

Nur kurzfristige Entlastung für Heimbewohner

Wer sich von der Pflegereform 2022 viel erhofft hatte, wurde enttäuscht. Die im Juni 2021 im Schnellverfahren verabschiedete „kleine“ Pflegereform bringt den Betroffenen allenfalls kurzfristig Entlastung. Ab dem 1. Januar 2022 sinkt der Eigenanteil zur vollstationären Pflege zwar stufenweise, es werden aber nur die pflegerischen Kosten bezuschusst.

Personalkosten steigen

Auch die Pflege an sich wird durch eine zukünftige Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarifverträgen teurer – sowohl für Heimbewohner als auch für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. In Heimen ist überdies mit steigenden Personalkosten zu rechnen, da für sie künftig ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel gilt.

Zudem haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Betreuungskräfte aus dem Ausland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – für die in einem Privathaushalt in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden ebenso wie für Bereitschaftsdienst.

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Pflegereform 2022 – Neuregelungen im Detail

Im ursprünglichen Gesetzentwurf des GVWG, dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, war die Pflegereform gar nicht enthalten. Erst die Änderungen durch den Gesundheitsausschuss haben die Pflegereform ermöglicht, wenn auch in deutlich abgespeckter Form. Was sich durch die Neuregelungen ab 2022 ändert:

Mehr Geld für Pflegekräfte

Ab 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder mindestens in entsprechender Höhe entlohnen. Wer weniger bezahlt, kann die Leistungen nicht mit der Pflegekasse abrechnen.

Entlastung für Heimbewohner

Heimbewohner mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 erhalten ab Januar 2022 einen Leistungszuschlag von der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Ihr Eigenanteil für die Pflegekosten reduziert sich mit jedem Jahr, das sie im Heim verbringen: in den ersten zwölf Monaten um fünf Prozent, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent. Die Kosten im Heim für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionszuschlag bleiben unverändert, sodass der Eigenanteil immer noch sehr hoch bleiben wird.

Unterstützung für die häusliche Pflegehilfe

Wer zu Hause gepflegt wird, erhält ab Pflegegrad 2 sogenannte Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst. Da sich auch die häusliche Pflege unter anderem mit den steigenden Personalkosten verteuert, werden die Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2022 um fünf Prozent angehoben.

Mehr Geld für die Kurzzeitpflege

Ein Ziel der Pflegereform 2022 ist es, die Kurzzeitpflege auszubauen. Dazu wird der Anteil der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege um zehn Prozent erhöht.

Übergangspflege im Krankenhaus

Neu ist der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Bis zu zehn Tage lang kann die Leistung genutzt werden, falls im Anschluss an eine Klinikversorgung weder häusliche Krankenpflege noch eine Kurzzeitpflege sichergestellt ist. Die Kosten für die Übergangspflege übernimmt die Krankenversicherung.

Das kostet ein Heimplatz

Je nach Pflegegrad und Einrichtung variieren die monatlichen Gesamtentgelte für einen Platz im Pflegeheim. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Anteil der Pflegekasse an den Pflege- und Betreuungskosten.

Was die vollstationäre Pflege insgesamt kostet, kalkuliert jeder Betreiber für seine Einrichtung selbst. Im bundesweiten Schnitt müssen Heimbewohner laut PKV-Verband 2.149 Euro monatlich aus eigener Tasche beisteuern. Dabei variiert der Eigenanteil erheblich zwischen den Bundesländern: Am meisten zahlen gemäß den Erhebungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen zu, am wenigsten in Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Private Pflegezusatz­versicherung

Die Neuorganisation des Alltags stellt eine große Herausforderung dar. Zudem reicht die Pflegepflichtversicherung allein häufig nicht aus, denn diese deckt nur einen Teil der Kosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie mit informativer Beratung und starken Hilfestellungen. Und kann zugleich die Finanzierungslücke schließen. Damit Sie selbst entscheiden können, wie und wo Sie gepflegt werden.

Pflege ist teuer – wer zahlt was?

Mit der Pflegepflichtversicherung kann bei schweren Pflegefällen in der Regel kaum mehr als der Grundbedarf gedeckt werden. Im höchsten Pflegegrad müssen Betroffene einen erheblichen Teil der Gesamtkosten selbst aufbringen.

Leistungsbetrag der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung zahlt nur, wenn tatsächlich ein Pflegegrad vorliegt. Dazu müssen Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung (MEDICPROOF) bestätigt werden. Die Leistung bezieht sich ausschließlich auf die reinen Pflege- und Betreuungskosten. Für alle weiteren Kosten im Pflegeheim müssen Sie selbst aufkommen! Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung

  • 770 Euro bei Pflegegrad 2
  • 1.262 Euro bei Pflegegrad 3
  • 1.775 Euro bei Pflegegrad 4
  • 2.005 Euro bei Pflegegrad 5

Wenn Sie bereits mit Pflegegrad 1 in stationärer Pflege leben möchten, steuert die Pflegekasse lediglich 125 Euro bei. Einen Anspruch auf den neuen Leistungszuschlag haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nicht.

Eigenanteil für Pflegebedürftige

Der Eigenanteil für einen Heimplatz ist für alle Bewohner von Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Somit ist gewährleistet, dass sie nicht mehr bezahlen müssen, wenn ihre Pflegebedürftigkeit steigt. Der durchschnittliche Eigenanteil von 2.149 Euro im Monat setzt sich wie folgt zusammen:

  • 919 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) an den reinen Pflege- und Betreuungskosten
  • 784 Euro für Unterkunft mit Nebenkosten, zum Beispiel Zimmerreinigung, und Verpflegung
  • 446 Euro Investitionskosten für Umbau, Ausbau oder Instandhaltung

Bildet die Einrichtung Pflegekräfte aus, kommen die Kosten für die Ausbildung noch dazu. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen sind schriftlich festzuhalten. Nur dann dürfen sie in Rechnung gestellt werden.

Private Pflegeversicherung gegen die Pflegelücke

Die Kluft zwischen den stetig steigenden Pflegekosten und den finanziellen Mitteln der Pflegebedürftigen wächst. Bereits jetzt kann rund ein Drittel der Pflegeheimbewohner den Eigenanteil nicht selbst aufbringen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Sind die eigenen Reserven bis maximal 5.000 Euro verbraucht, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die verbleibenden Kosten.

Zuerst prüft es allerdings, ob Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet sind. Sie werden dann vom Sozialamt in finanziellen Regress genommen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt – unabhängig von ihrem Vermögen sowie vom Einkommen des Ehepartners. Um die Pflegelücke zu schließen, ist die eigene Vorsorge in Form einer privaten Pflegeversicherung unerlässlich.

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