Die Pflegereform 2017 einfach erklärt

Eine Reform, von der viele Menschen profitieren!

Am 1. Januar 2017

wird das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirksam. Kernstück der PSG-II-Reform: ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser ist weiter gefasst und berücksichtigt die Beeinträchtigung eines Menschen und seinen Hilfsbedarf viel individueller. Die Begutachtung von Pflegebedürftigen erfolgt nach einem ganz neuen Schema.
Das gilt zum Beispiel für Anneliese Weiher, 66. Bis vor Kurzem kam sie ganz gut zurecht. Sie lebt in einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung im bayrischen Freimann. Über 20 Jahre war sie Chefsekretärin in einer mittelständischen Unternehmensberatung in München, managte ihren Chef und das 20-köpfige Beraterteam. Heute muss aber immer öfter ihr Sohn Paul, 41, für sie diese Rolle übernehmen. Denn Anneliese Weiher leidet unter beginnender Demenz. Paul ist „ihr persönlicher Erinnerungskalender“ und im Grunde einziger sozialer Kontakt nach dem Tod ihres Mannes und der besten Freundin. Anneliese Weiher vergaß immer öfter ihre Arzttermine und Diabetes-Checks. Ihr Antrag auf Pflege wurde bis jetzt abgelehnt – durch die Pflegereform kann sie ab 2017 einen Pflegegrad erhalten. Und damit finanzielle Unterstützung aus der Pflegeversicherung bekommen.

Leben Sie so, wie Sie wollen

Selbst bei Pflegebedürftigkeit. Die Pflegezusatzversicherungen der DKV können dabei helfen, selbst zu bestimmen, was gut für Sie ist. Sie entscheiden, wie und in welchem Umfang Sie betreut und gepflegt werden.

Pflegereform 2017

Das neue Begutachtungsverfahren: weil der ganze Mensch zählt

Bisher haben Gutachter hauptsächlich auf körperliche Beschwerden geachtet und den täglichen Pflegeaufwand in Minuten ermittelt. Diese einseitige Betrachtungsweise gehört ab dem 1. Januar der Vergangenheit an. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt neben den körperlichen Einschränkungen gleichermaßen geistige und psychische Einschränkungen. Künftig kommt es darauf an, wie selbstständig jemand seinen Alltag ohne Hilfe bewältigen kann. Um dies besser abbilden zu können, gibt es anstelle der bekannten drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass durch das PSG II in den nächsten Jahren ca. 500.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf Pflegeleistungen haben werden.
Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, können der Umstellung ganz beruhigt entgegenblicken: Die Umstellung auf das neue System erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Systematik. So muss niemand erneut einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Außerdem genießen Pflegebedürftige und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die bereits Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten, Besitzstandsschutz. Das bedeutet: Jede bereits pflegedürftige Person erhält mindestens die gleichen Leistungen wie vor der Reform. In vielen Fällen erhöht sich die Leistung sogar.

Antworten zum Thema Pflegereform 2017

Von der Änderung des PSG II sind auch DKV Kunden mit einer privaten Pflegezusatzversicherung betroffen. Die DKV passt alle Pflegezusatztarife, bei denen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, an die neue Gesetzgebung an. Pflegestufen werden in Pflegegrade überführt. So beziehen Kunden mit einer höheren Wahrscheinlichkeit bereits früher Leistungen aus ihrer Pflegezusatzversicherung. Und somit auch länger.

Selbstbestimmt leben – mit einer privaten Pflegezusatzversicherung

Dennoch reichen die Verbesserungen aus dem PSG II bei Weitem nicht aus. Vor allem dann nicht, wenn Sie auch bei Pflegebedürftigkeit selbstbestimmt leben möchten. Die Pflegepflichtversicherung deckt weiterhin nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Einen umfassenden Schutz gewährleistet erst eine zusätzliche private Absicherung. Denn eine private Vorsorge hilft nicht nur, die finanzielle Last von Ihren Schultern und denen Ihrer Angehörigen zu nehmen. Sie ermöglicht Ihnen auch, sich Ihre Eigenständigkeit und Mobilität zu bewahren. Durch mehr finanzielle Mittel haben Sie auch mehr Möglichkeiten, weiterhin selbst bestimmen zu können, was gut für Sie ist.

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